Kampfrichter

(Bilder und Texte aus „Grundwissen für Kampfrichter in der Leichtathletik")

Übersicht

Leichtathletikstadion

Kampfrichteraufgaben

Praxis

Übersicht der Ausbildungsgänge für Kampfrichter

1.

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Ein Leichtathletikstadion und was tut sich da

1.1

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Veranstaltung

Beispiel Veranstaltung

Organisation Wettkampfleitung, Einsatzleitung (Kampfgerichte), Wettkampfbüro, Stellplatz, Sprecher (Ablauf und Siegerehrung) u. a.

Beispiel Stadion

Alle Wettbewerbe werden nach den Regeln der Internationalen Wettkampfregeln

IWR durchgeführt.

1.2

Kampfrichter am Wettkampfort

  • Gut gerüstet mit Regelkenntnissen und Handwerkszeug einschließlich IWR.
  • Mit guter Einstellung zum Athleten und anderen Mitmenschen.

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2.1

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Vorgaben aus der Kampfrichterordnung KRO

Die Kampfrichterordung des DLV bezieht sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kampfgerichten und unterscheidet vier Qulifikationsstufen:

  • Kampfrichter
  • Obmann
  • Schiedsrichter
  • Nationaler Technischer Offizieller (NTO)

Die jeweilige Einstufung setzt die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen voraus. Kampfrichter müssen wegen des Versicherungsschutzes Mitglied in einem Sportverein sein.

2.2

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Internationale Wettkampfregeln IWR

Die jeweils gültigen IWR enthalten für uns Kampgrichteer

  • Regel für alle Disziplinen mit Wettkampfanlagen und Geräten (Maße, Gewichte)
  • Bahnmarkierungen

Außerdem gilt die Deutsche Leichtathletikordung DLO

Damit ist gewährleistet, dass alle Leichtathletikveranstaltungen auf allen Verbandsebenen nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden. Für Veranstaltungen unterhalb der internationalen und auch nationalen Ebene (Landesverband, Region, Kreis) sind alle Regeln abgeleitet aus der IWR. Je nach Anlass hat das Auswirkungen auf die Ausschreibung und u.a. auf den Umfang und die Zusammensetzung der Kampfgerichte.

2.3

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Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung

Kampfrichter sind in ihrem Einsatzbereich verantwortlich für

  • objektive Erfassung sportlicher Leistungen
  • sportgerechte Hilfestellung für die Wettkämpfer
  • Chancengleichheit für alle Wettkämpfer unter Beachtung sportlicher Regeln
  • Sicherheit für alle Beteiligten (Wettkämpfer, Kampfrichter, Trainer/Betreuer und Zuschauer)
  • bestmögliche Bedienungen für alle Beteiligten

Leistungen müssen auch deshalb regelgerecht erfasst werden, damit sie in die offizielen Bestenlisten übernommen und Rekorde anerkannt werden können.

Dafür benötigen wir Regelkenntnisse aus der IWR. Sie sind Grundlage unseres Handelms.

Aber auch für unser Verhalten sind wir verantwortlich.

  • Die Wettkämpferinnen und Wettkämpfer stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Wir sind Partner der Aktiven.
  • Objektivität und gesunder Menschenverstand sind für uns unverzichtbar.
  • Wir hören zu und begegnen allen mit Höflichkeit und dem Respekt, den auch wir erwarten.
  • Wir sind offen und verständnisvoll, hilfsbereit, freundlich und korrekt. Wir verhalten uns vorbildlich.
  • Wir schaffen vertrauen und Akzeptanz durch kompetentes Handel.

Aufgabenverteilung im Kampfgericht

Schiedsrichter

(Kampfrichter mit besonderen Aufgaben, vor allem bei größeren Veranstaltungen)

  • unterweist das Kampfgericht
  • führt das Gespräch mit den Wettkämpfern
  • überwacht die Durchführung
  • entscheidet Regelverstöße Lauf und Besonderheiten (die nicht ausdrücklich in den IWR geregelt sind)
  • prüft Ergebnisse, unterschreibt
  • befasst sich mit Einsprüchen, die das Ergebnis oder die Durchführung betreffen

Obfrau / Obmann

leitet das Kampfgericht, führt den Wettkampf bis zum Abschluss (wenn kein Schiedsrichter im Einsatz ist, unterweist sie/er das Kampfgericht, führt das Gespräch mit den Wettkämpfern, entscheidet Reihefolgenänderungen, evtl. Ersatzversuche).

Bahn

  • entscheidet über Start (Starter ist Kampfrichter mit Sonderausbildung)
  • entscheidet über Zieleinlauf
  • entscheidet über offizielle Zeiten bei Handzeitnahme / Zielbildauswertung
  • sammelt Regelverstöße von den Bahnrichtern, leitet diese an den Schiedsrichter Bahn weiter

Sprung/Stoß/Wurf

  • gibt Anlage für Versuch frei
  • informiert Wettkämpfer über das Handhaben der Versuchszeit (gelbe Fahne)
  • entscheidet Gültigkeit Versuche (weiße bzw. rote Fahne)
  • entscheidet evtl. Reihenfolgeänderung der Versuche (wenn der Schiedsrichter nicht anwesend ist)

Kampfrichter

  • schreibt Ergebnisse auf und wertet die Wettkampflisten aus (Protokollführer/in)

Bahn

  • beobachtet Regelverstöße, markiert und meldet sie
  • stoppt Zeiten bei Handzeitnahme
  • bedient Zeitmessanlage, wertet Zielbild aus
  • erfasst Runden und Rundenzeiten
  • beobachtet Staffelwechsel, markiert und meldet Regelverstöße
  • entfernt im Wechselraum Ablaufmarkierungen

Sprung/Stoß/Wurf

  • hilft beim Aufbau der Wettkampfanlage
  • ruft Wettkämpfer auf
  • überwacht alle Versuche
  • misst gültige Versuche
  • richtet Anlage her für den nächsten Versuch (z.B. Einmessen der Sprunghöhe, Einebenen der Sandgrube)
  • Bedienung der Windmessanlage (Weitsprung)
  • räumt die Anlage zum Schluss auf

2.4

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Gliederung des Kampfgerichts

Gliederung des Kampfgerichts

2.5

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Zusammensetzung der Kampfgerichte

die Anzahl der Kampfrichter in einem Kampfgericht ist abhängig von der Art der Veranstaltung (Meisterschaften Kreis, Region, Land oder International), von der Disziplin und von den Teilnehmerfeldern.

Ab Landesmeisterschaften aufwärts gilt für technische Disziplinen:

  • 1 Schiedsrichter
  • 1 Obmann/Obfrau
  • 1 Protokollführer/in
  • Kampfrichter und Helfer

Bei kleineren Veranstaltungen (z.B. Kreismeisterschaften) wird in der Regel kein Schiedsrichter eingesetzt, hier teilen sich Obleute und Einsatzleiter dessen Aufgaben. Sie sind in allen Fällen Ansprechpartner für Wettkämpfer, Trainer, Betreuer, Medienvertreter.

Auch die Anzahl der Bahnrichter für Bahnwettbewerbe wird von der Ausschreibung, dem Zeitplan, den Wettkampfanlagen und den Teilnehmerfeldern abhängig sein:

  • Schiedsrichter/Obleute Bahn
  • Starterteam
  • Zeitnehmerteam/Zielbildauswerter
  • Bahnrichter und Helfer

2.6

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Handwerkszeug des Kampfrichters

  • Offizielle Kampfrichterbekleidung mit Namensschild. Wir müssen als Kampfrichter klar erkennbar sein.
  • Sonnen- bzw. Regenschutz
  • die aktuelle IWR
  • schwarzer Kugelschreiber, evtl. einen Reservekuli oder Ersatzmine
  • Bleistift (zum schreiben auf nassen Listen, auch Spitzer, Radiergummi, Lineal)
  • Zollstock (nützlich für schnelle Überprüfungen, z.B. Absprungraum, Hürdenhöhe)
  • Klemmbrett, farbige Reißnägel, Klebeband

2.7

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Deutsche Leichtathletikordnung DLO

Angehende Kampfrichter werden sie kaum benötigen, sie sollten aber zuminest wissen, dass es sie gibt und was man darin u.a. findet:

  • Altersklasseneinteilung mit den dazugehörigen Disziplinen
  • Bestimmungen zur Organisation und Durchführung von Veranstalltungen und Wettkämpfen
  • Zusatzbestimmungen zu Kinderleichtathletikveranstaltungen

3.

In diesen Abschnitt werden Regeln oder Hinweise behandelt, die in allen Wettbewerben gleich oder ähnlich sind. Sie werden bei den Disziplinen nur dann noch mal erwähnt, wenn sie besonders beachtet werden sollen.

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Wettkämpfer dürfen teilnehmen - wenn sie

  • einen Startpass haben und schriftlich angemeldet sind
  • Stellplatzkarten abgegeben haben, wo das vorgeschrieben ist
  • in korrekter Wettkampfkleidung antreten (Vereinstrikot, Schuhe mit den richtigen Spikes, Startnummern) 142/143 IWR

Nehmen Wettkämpfer trotz Anmeldung und abgegebener Stellplatzkarte nicht am Wettkampf teil, werden sie von allen laufenden und folgenden Wettbewerben der Veranstaltung ausgeschlossen, es sei denn, sie melden sich vor Beginn des Wettbewerbs am Wettkampfplatz (Obmann oder Protokollführer) oder an einer in der Ausschreibung genannte Stelle (z.B. Stellplatz) ab.

Wettkämpfer dürfen während des Wettkampfes keine Hilfe/Unterstützung annehmen (Schrittmachen durch nicht am selben Wettkampf beteiligte Personen, durch überrundete oder zu überrundende Athleten oder durch technisches Gerät jeder Art (außer solchen nach Regel TR6.4.4 erlaubten)) Erlaubt sind notwendige medizinische Untersuchungen und Kommunikation zwischen Wettkämpfern und Trainer in bestimmten Bereichen.

Unterstützung während des Einspringens/Einwerfens durch Trainer/Betreuer ist bei kleineren Veranstaltungen (z.B. Kreis) zulässig und sinnvoll, vor allem in der Jugend U16 und jünger. Bei größeren Verbandsveranstalltungen ist das nur in den festgelegten Bereichen erlaubt.

3.2

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Was beachten wir beim Aufwärmen, bei Probeversuchen?

Einspringen/Einwerfen erfolgt immer unter Aufsicht des Kampfgerichts, damit die Sicherheit gewährleistet bleibt.

Wir achten darauf, dass für Anlaufmarkierungen Kreide oder andere Mittel, die sich nicht mehr leicht entfernen lassen nicht verwendet werden.

Probeversuche können solange durchgeführt werden, bis der Obmann die Anlage unmittelbar vor Wettkampfbeginn speert. Es liegt in der verantwortung der Wettkämpfer, rechtzeitig mit Probeversuchen zu beginnen, der Wettbewerb beginnt pünktlich. Nach Beginn des Wettkampfes dürfen Anlaufbereich und Anlage nicht mehr für Probeversuche benutzt werden. Auch außerhalb dieser Bereiche dürfen keine Stabhochsprungstäbe und Geräte zu Übungszwecken benutzt werden.

3.3

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Anlaufmarkierungen bei Sprung erlaubt?

Im Weit-, Drei- und Stabhochsprung neben der Anlaufbahn: Steckpin, Klebeband

Beim Hochsprung: Klebeband im Anlaufbereich; jeweils 1 bis 2 Markierungen erlaubt.

3.4

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In welcher Reihenfolge wird gestartet?

In der Reihenfolge, wie in der Wettkampfliste aufgeführt.

Ausnahmen davon sind möglich, wenn ein Wettkämpfer für eine andere gleichzeitig stattfindende Wettbewerbe gemeldet ist.

Solche Entscheidungen trifft der Schiedsrichter oder der verantwortliche Obmann, wenn der Schiedsrichter nicht anwesend ist.

3.5

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Was ist ein Durchgang?

Ein Durchgang umfasst je einen Versuch aller berechtigten Wettkämpfer. Bei Hoch- und Stabhochsprung sind es alle Versuche über eine bestimmte Sprunghöhe. Versäumte Versuche dürfen nicht nachgeholt werden. Außer bei Vertikalsprüngen darf kein Wettkämpfer mehr als einen Versuch in jeden Durchgang haben.

3.6

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Wie viele Versuche hat ein Wettkämpfer?

In allen technischen Einzel-Wettbewerben (ausgenommen Hoch- und Stabhochsprung), bei denen mehr als 8 Wettkämpfer antreten, hat jeder von ihnen zunächst 3 Versuche.

Den 8 Besten stehen weitere 3 Versuche zu.

Ein Verzicht auf die 3 weiteren Versuche ist möglich, Nachrücken anderer Teilnehmer ist nicht erlaubt.

Die Leistungen aus den ersten 3 Versuchen zählt für die abschließende Platzierung nach allen Versuchen.

Treten 8 oder weniger Wettkämpfer an, haben alle Teilnehmer 6 Versuche, auch wenn die ersten 3 ungültig sind.

Bei Mehrkämpfen: 3 Versuche

Bei vertikalen Sprüngen (Hoch- und Stabhochsprung):

Der Wettkämpfer beginnt bei einer der in der Ausschreibung festgelegten Höhe/Steigerung. Nach 3 aufeinander folgenden Fehlversuchen scheidet er aus.

3.7

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Wie viel Zeit hat ein Wettkämpfer für einen Versuch?

Der Verantwortliche Kampfrichter (Obfrau/Obmann) gibt das vorher vereinbarte und bekannt gegebene Zeichen für Freigabe der Anlage, z.B. Aufruf, Fahnenzeichen, Zurücktreten von der Anlaufbahn o. ä. Ab dann läuft die Versuchszeit:

  • 30 Sekunden für Beginn des Versuchs bei allen Technischen Disziplinen außer beim Stabhochsprung (1 Minute)

Für direkt aufeinanderfolgende Versuche eines Wettkämpfers und für die Endphase gibt es weitere Regelungen.

Läuft eine offizielle große Uhr, die von allen eingesehen werden kann, (in der Regel nur bei großen Veranstaltungen) gilt diese Zeit. Gibt es eine solche Uhr nicht, wird die Zeit von erfahrenen Obleuten überwacht. Kündigt sich eine Zeitüberschreitung an, soll dem Wettkämpfer mit der gelben Fahne gezeigt werden, dass er nur noch 15 Sekunden Zeit hat. Danach ist der Versuch ungültig.

Eine Stoppuhr kann den Obleuten bei der Zeitüberwachung zwar helfen, kann aber nicht als offizielle Grundlage für die Entscheidung “Zeitüberschreitung = ungültig” gelten, sondern kann nur Auslöser für die gelbe Fahne sein.

Faustregel: Kritisch sind abgebrochene Anläufe, in der Jugend U16 und jünger eigentlich nur bei Vertikalsprüngen.

3.8

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Einsprüche - was ist das?

Ein Wettkämpfer kann Einspruch gegen Entscheidungen des Kampfgerichts oder gegen die Durchführung des Wettkampfs einlegen. Bei wem? Beim Schiedsrichter; wenn kein solcher im Einsatz ist beim Obmann.

Legt ein Wettkämpfer in technischen Wettbewerben sofort nach einem Versuch mündlich Einspruch gegen die Wertung (ungültig) ein, sollte der Versuch gemessen werden. Das ist im Protokoll festzuhalten.

3.9

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Was ist Qualifikation?

Bei größeren Veranstaltungen werden in technischen Wettbewerben vor dem eigentlichen Wettkampf die Besten zur Begrenzung des Teilnehmerfeldes ermittelt.

Qualifikation: Vorgabe ist eine festgesetzte Qualifikationsleistung. Wer sie erreicht, hat sich für das Finale qualifiziert. Weitere Versuche sind nicht zulässig.

3.10

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Verlassen des Wettkampfplatzes

In technischen Wettbewerben darf ein Wettkämpfer den Wettkampfplatz während des Wettkampfes nur mit Erlaubnis des Kampfgerichts verlassen.

  • Bei großen Veranstaltungen: Nur in Begleitung eines Kampfrichters.
  • Bei kleineren Veranstaltungen meldet sich der Wettkämpfer beim Protokollführer ab und auch wieder zurück. Das gilt für die Abmeldung zu anderen Wettkämpfen oder für menschliche Bedürfnisse.

Was verstehen wir dabei unter Wettkampfplatz? Alle Flächen, auf denen sich die Wettkampfanlage befindet und wo sich die Sportler aufhalten. Da die auf jedem Platz anders ist, wird der verantwortliche Kampfrichter (Schiedsrichter/Obleute) das vor Beginn mit dem Team besprechen und den Wettkämpfern, falls nötig, mitteilen.

3.11

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Sicherheit am Wettkampfort

Kampfgerichte müssen sich aktiv um Sicherheit aller Beteiligten (Wettkämpfer, Trainer/Betreuer, Kampfrichter, Zuschauer) kümmern. Es gilt die Augen offen zu halten, um Sicherheitsrisiken rechtzeitig zu erkennen. Niemand darf zu Schaden kommen!

Maßnahmen

  • Absperrung zu anderen Wettkampfplätzen
  • Absperrung des Wettkampfplatzes (Betreuer, Eltern…), wo nötig und möglich
  • genaue Besichtigung der Wettkampfanlage (Stolperkanten, lose Balken, Netz bei Diskus- und Hammerwurf usw.)
  • Anlaufbahn und Stoß-/Wurfsektoren frei halten

Bei allen Stoß-/Wurfdisziplinen:

  • Blickrichtung bei freigegebener Anlage stets zum Stoß-/Wurfgerät
  • dem anfliegenden Gerät immer rechtzeitig und seitlich ausweichen, nicht vor dem Gerät “weglaufen”
  • Gerätehandhabung - sie werden immer zurück getragen (nicht werfen oder rollen)

3.12

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Protokollführung - mehr als schreiben?

Ja. Protokollführer sollten ausgebildete Kampfrichter sein, denn sie

  • holen Wettkampflisten aus dem Wettkampfbüro
  • verschaffen sich einen Überblick, wer da ist (Abhaken der Teilnehmer)
  • erfragen bei Vertikalsprüngen die Anfangshöhen der Wettkämpfer
  • rufen in der richtigen Reihenfolge auf
  • schreiben erzielte Leistungen in die Wettkampfliste, **schreiben dabei groß und deutlich und verwenden nur die korrekten Schreibweisen und Abkürzungen
  • ermitteln zusammen mit Obleuten die Teilnehmer für weitere Versuche nach dem dritten Durchgang (außer bei Hoch-/Stabhochsprung)
  • ermitteln zum Abschluß die Rangfolge der Wettkämpfer
  • bringen die von Schiedsrichter oder Obfrau/Obmann geprüften und unterschriebenen Listen ins Wettkampfbüro

Bei kleineren Veranstalltungen kann auch ein erfahrener Helfer nach entsprechender Einweisung und unter Aufsicht diese Aufgabe teilweise übernehmen.

Kürzelübersicht
schreibweise Lauf
schreibweise Tech. Disziplinen

(Muster Wettkampflisten und Übersicht Protokolleintragungen siehe auch Disziplinen)

3.13

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Was passiert bei gleicher Leistung?

180.22 IWR

  • Weit-/Dreisprung, Stoß/Wurf:

Bei gleichen Leistungen entscheidet die die zweitbeste Leistung der gleich stehenden Wettkämpfer über die bessere Platzierung, falls nötig die drittbeste usw.

  • Hoch-/Stabhochsprung:

Besser platziert ist der Wettkämpfer mit der geringeren Anzahl von Versuchen über die zuletzt übersprungene Höhe; wenn immer noch Gleichstand besteht, zählt die geringer Gesamtzahl an Fehlversuchen, 181.8 IWR

Besteht dann immer noch Gleichstand, werden die betreffenden Wettkämpfer auf den gleichen Platz gesetzt.

Dies gilt in Deutschland auch für den ersten Platz im Hoch- und Stabhochsprung. Bei internationalen Veranstaltungen und bei Einladungssportfesten in Deutschland kann fazu ein Stichkampf durchgeführt werden. 181.9 IWR

3.14

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Eigene Geräte bei Stoß- und Wurfdisziplinen

Alle Geräte im Wettkampf müssen den Bestimmungen entsprechen.

  • Die Wettkämpfer dürfen ihre eigenen Geräte (Kugel, Diskus, Ball, Speer, Hammer) benützen, sie müssen aber vor dem Wettkampf von einem dafür abgestellten Kampfrichter geprüft und als zugelassen gekennzeichnet werden. Veränderungen daran dürfen nicht vorgenommen werden. Diese Geräte müssen für die gesamte Dauer des Wettkampf allen Wettkämpfern zur Verfügung stehen.
  • Ungeprüfte Geräte dürfen nicht zum Wettkampfplatz mitgebracht werden.

3.15

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Persönliche Schutzvorkehrungen der Wettkämpfer

144.2-4, 183.3+8 und 187.4-5 IWR

  • Verwendung von Hilfsmittel ist grundsätzlich verboten, niemand darf sich einen Vorteil verschaffen.
  • Ausnahmen sind zum Schutz der Wettkämpfer vor Verletzungen erlaubt:
    • Jede Art von persönlichem Schutz aus medizinischen Gründen (z.B. Bandagen, Tape, Gürtel, Stütze, usw.). Der Schiedsrichter kann das überprüfen.
    • Verband an der Hand oder einzelnen Fingern, aber nicht das Zusammenbinden mehrerer Finger (Wurf, Stoß). Dies ist den Obleuten vor Beginn des Wettkampfes zu zeigen.
    • Verwendung weicher Handschuhe mit freien Fingerspitzen (außer dem Daumen) beim Hammerwurf und nur dort
    • Handschuhe und zusätzliches Schutzkissen beim Stabhochsprung
    • Verwendung einer Substanz an den Händen oder am Handschuh, am Hals beim Kugelstoß und bei Kugel und Diskus auch am Gerät (z.B. Kreide oder ähnliche Substanzen, die leicht entfernbar sind), nicht jedoch im Stoß- bzw. Wurfkreis oder an den Schuhen (Stoß/Wurf).

3.16

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Und zum Schluss: Anlage aufräumen

Nach Abschluß eines Wettkampfes wird die Anlage vom Kampfgericht aufgeräumt und alle Gerätschaften zusammengestellt. Auch werden Markierungen (Klebeband) entfernt. Gerade Hoch- und Stabhochsprungmatten sind für spielende Kinder sehr attraktiv, aber sie können sich verletzen.

3.17

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Übersicht der Ausbilungsgänge für Kampfrichter

Die Referenten der Grundlehrgänge und der Lehrgänge zur Fortbildung zum Obmann sollen sich aus dem Kreis der Schiedsrichter rekrutieren. Vor einer Lehrtätigkeit sollen sie jedoch an den Lehrgängen der regionalen Verbände oder des DLV teilgenommen haben.

übersicht Ausbildungsgänge

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