( Bilder und Texte aus „Grundwissen für Kampfrichter in der Leichtathletik" )
Übersicht
Aufgabenverteilung Kampfgericht
1.
Gemeinsamkeiten der Bahn - Laufwettbewerbe
Die Laufbahn
- Länge einer Stadionrunde: 400 m, 4-8 Rundbahnen
- Der Innenraum ist bei allen Läufen mit mindestens einer Kurve zur linken Hand der Läufer. Die Bahnen sind vom Innenraum nach außen durchnummeriert.
- Das Ziel bleibt unverändert, das Starterteam und die Startpositionen wandern für die verschiedenen Strecken (50 m - 10.000 m)
- Neben der Laufbahn sind (vor allem bei neueren Bahnen) Schildchen mit Angaben zu den dauerhaften Markierungen angebracht (Start, Ziel, Wechselräume, Hürden oder Hindernispositionen).
Angaben zu den Markierungen: 162.1, 164.1, Nationale Bestimmungen, 170.2-3 IWR
2.
Aufgabenverteilung Kampfgerichte
Das Starterteam Starter und Rückstarter (sind Kampfrichter mit besonderer Ausbildung) und Startordner (ist verantwortlich für regelgerechten und pünktlichen Start) 129, 130, 162 IWR
Eine Windmessung wird für alle Strecken con 50 - bis 200 m durchgeführt. Sofern das Windmessgerät nicht direkt vom Ziel aus mitbedient wird, übernimmt dies ein Kampfrichter. 163.8 - 13 IWR
Für alle Strecken ab 800 m werden die Anzahl der restlichen Runden, die der führende Läufer beim jeweiligen Passieren der Ziellinie noch zu laufen hat, angezeigt. Diese ist in jeder Runde zu ändern, wenn der Führende in die Zielgerade einbiegt. 131.2 IWR
Das Zeitnehmerteam ist verantwortlich für die korrekte Zeitnahme. 165 IWR
- Bei Handzeitnahme (Verein, Sportabzeichenabnahme) werden die Zeitnehmer vom Obmann eingewiesen.
- Bei automatischen Zielbildsystem arbeiten die speziell ausgebildeten Zeitnehmer mit dem Obmann im Ziel zusammen.
Bahnrichter sind verantwortlich für alles, was zwischen erfolgtem Start und bis vor Zeitnahme abläuft. Sie werden durch Schiedsrichter/Obleute so auf ihre Position eingeteilt, dass sie den Wettkampf genau beobachten können. Bei Regelverstößen melden sie den Vorfall unverzüglich schriftlich denm Schiedsrichter Bahn.
Eine Entscheidung, z.B. Disqualifikation, erfolgt nicht durch den Bahnrichter, sondern ausschließlich durch Schiedsrichter.
3.
Kampfrichtereinsatz
bei Laufwettbewerben
Für die Laufwettbewerbe werden Bahnrichter eingeteilt. Bei Staffel-, Hürden- und Hindernisläufen und zum Rundenzählen werden meist die technischen Kampfgerichte nach kurzer Einweisung herangezogen.
Bahnrichteraufgaben bei Rundenläufen/Staffeln
Bahnrichter erhalten vom Schiedsrichter (oder bei kleineren Veranstaltungen vom Obmann) jeweils einen Abschnitt der Bahnn zur Beobachtung zugewiesen und werden in ihre Aufgaben eingewiesen.
Bei Beobachtung eines Regelverstoßes sind dann drei Schritte nötig:
- Markieren der Stelle des Regelverstoßes, wie vorher abgesprochen.
- Anzeigen des Regelverstoßes (Fahnenzeichen)
- Ausfüllen des Bahnrichterprotokolls bzw. Wechselrichterprotokolls und Weitergabe an den Schiedsrichter zur Entscheidung.
Die zu beachtenden Bahnmarkierungen müssen jeden klar sein
4.
Wichtige Regelverstöße
- Verlassender Bahn nach innen (in den Innenraum).
- Verlassen der zugewiesenen Laufbahn nach innen (Berühren oder Übertreten der Innenlinie, die zur zur nächsten Laufbahn gehört).
- Behinderung anderer Wettkämpfer (Rempeln, Sperren, in die Nachbarbahn laufen usw.).
- Inanspruchnahme fremder Hilfe.
- Fehler bei Überqueren der Hürden oder Hindernisse.
Bei Staffeln:
- Änderung der Zusammensetzung der Staffeln (andere Läufer, andere Reihenfolge).
- Anlauf vor dem Wechselraum.
- Stabübergabe/-annahme außerhalb des Wechselraumes (maßgebend ist die Position des Stabes).
- Verhalten bei Stabverlust (Stab wird fallengelassen und von einem anderen Läufer aufgehoben).
Alle Regelverstöße sind in den Protokollblättern mit Bezug zu den betreffenden Regeln der IWR aufgeführt und entsprechend anzukreuzen und auszufüllen.
Ist einem Bahnrichter das Protokoll nich verständlich, müssen solche Punkte vor Beginn des Laufwettbewerbs mit den Schiedsrichter/den Obleuten geklärt werden.
5.
Rundenzählen
Bei längeren Läufen (ab 3000 m) und Gehwettbewerben werden Rundenzähler eingesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Läufer die richtige Anzahl Runden läuft - keine zuviel und keine zu wenig.
- Die Startnummern (ein bis zwei, bei sehr erfahrenen Rundenzählern auch mehr Läufer oder Geher) werden den Rundenzählern auf dem Rundenzählblatt vom Obmann zugeteilt.
- Jeder sucht mit dem Auge “seinen” Läufer und/oder stellt sich ihm vor.
- Die Durchgangszeiten jeder Runde, einschließlich der Zieleinlaufzeit, wird auf dem Zählblatt erfasst. Die Zeit wird dabei entweder von der offiziellen Zeitanzeiger (Monitor) abgelesen oder die Zeit wird laufend von einem Kampfrichter mit Stoppuhr ausgerufen.
- Die letzte Runde wird für jeden Läufer mit der Glocke eingeläutet. Der Rundenzähler gibt der Zeitnahme ca. 100-50 m vor dem Zielan, dass der betreffendeLäufer das Ziel erreicht (vorher Zeichen absprechen). Das ist besonders dann wichtig, wenn es Überrundungen gibt.
- Mit der erfassten Endzeit der Rundenzähler wird der Einlauf festgestellt und im Zweifelsfall überprüft.
- Rundenzählblatt unterschreiben und dem Obmann aushändigen.
Platzierungen und Zeiten legen die Auswerter im Zeitnehmerteam fest.
Ein Zielrichter zeigt die Anzahl der noch zu laufenden Runden für den führenden Läufer an einer Tafel am Ziel an. Die letzte Runde wird mit dem erwähnten Glockenzeichen eingeläutet.
6.
Weitere Wettbewerbe
Cross- und Straßenlauf (außerhalb des Stadions)
Strecken für diese Wettbewerbe sind vermessen, markiert und in der Regel abgesperrt. Kampfrichter haben hier in der Regel Aufgaben wie
- Abspeerung oder
- Regelverstöße (z.B. Abkürzung der Strecke) zu beobachten und zu melden,
- Verpflegungstellen überwachen,
- Zieleinlauf erfassen.
Gehwettbewerbe - Bahn und Straße
Zur technischen Beurteilung kommen ausschließlich besonders ausgebildete Gehrichter (Kampfrichter mit Zusatzausbildung) zum Einsatz.
7.
Hürdenläufe
Regel 168
Standardstrecken, Klassen, Hürdenhöhen und -abstände gemäß folgender Tabelle:
Markierungen befinden sich auf der Abgrenzung der Laufbahn zum Rasen.